2. Geographische und begriffliche Abgrenzung des Gebiets
"Montanregion Erzgebirge" - die Bergbau- und Kulturlandschaft des Erzgebirges, wurde in der deutschen
Machbarkeitsstudie von 2001 räumlich beschrieben als Gebiet mit einer mehr als 800jährigen
Tradition auf dem Gebiete des Berg- und Hüttenwesens.
Als montanistische Tätigkeiten waren der Bergbau, die Aufbereitung und die Verhüttung definiert worden, die bedeutende Eingriffe in die
Natur zur Folge hatten, die die Landschaft formten und die wirtschaftliche Entwicklung, die Kultur und die gesamten materiellen
Bedingungen im Erzgebirge beeinflußten. Für einen einheitlichen Sprachgebrauch innerhalb des gemeinsamen
Projekts ist dafür in diesem Bericht der Begriff Montanregion gewählt.
Zur Abgrenzung des Gebiets wurden folgende Kriterien herangezogen:
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Das Erzgebirge ist als geographische Einheit nach seinem geologischen Aufbau und den Bedingungen,
unter denen es entstand, ein relativ eindeutig und natürlich abgrenzbares Gebiet.
Die geologischen Bedingungen und die Lagerstättenverhältnisse bildeten die Grundlage für den Erzbergbau und in dessen
Folge für das Hüttenwesen. Das ist der sogenannte Kernbereich.
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Auf Grund der historischen Entwicklung bildete sich in diesem Kernbereich eine charakteristische wirtschaftliche,
gesellschaftliche und kulturelle Eigenständigkeit heraus. Das geschah auf beiden Seiten der Grenze und entwickelte
sich über die eigentlichen geologischen Grenzen des Gebiets hinaus. Diese Bereiche werden Randbereiche genannt.
Die bedeutendsten sogenannten Randbereiche sind auf böhmischer Seite das Gebiet des Slavkovský les (Kaiserwald) südwestlich des
Kernbereichs, in dem ebenfalls polymetallische Erze abgebaut wurden.
Das sich südlich des Kernbereichs erstreckenden vorerzgebirgische Gebiet galt in der
Vergangenheit als Hinterland für das Berg- und Hüttenwesen des Erzgebirges.
Im Hauptteil dieses Gebiets, in den Nordböhmischen und Sokolover Kohlebecken, entwickelte sich vom 19.
Jahrhundert an rasant der Braunkohlenbergbau und die mit ihm verbundenen Wirtschaftszweige.
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Ein weiterer Gesichtspunkt ist die politische Zuordnung, die sich historisch gesehen aus den
Verwaltungs- und Eigentumsformen ableitet. Es kam zu häufigen Veränderungen, die zur Folge hatten,
dass sich Dinge auf beiden Seiten der heutigen Staatsgrenze entweder gleichlaufend oder aber unterschiedlich entwickelten.
Das betraf sowohl den Kern- als auch den Randbereich.
Objekte und Komplexe, mit denen der Antrag zur Aufnahme in die Weltkulturerbeliste begründet wird,
liegen innerhalb der in der Abbildung bezeichneten Flächen.
----- Kernbereich Randbereiche: ----- Slavkovský les ----- Kohlebecken
Abb.: Übersichtskarte und Lage des Kernbereichs und der Randbereiche